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Mehr als nur ein Schornsteinfeger
Mehr als nur Fegen und & Messen

Sehr geehrte Kundschaft,

Ein weiterer Schritt im Refomrprozess des Schornsteinfegerrechts ist zum
1. Januar 2010 vollzogen: Seit Jahresanfang gilt bundesweit eine einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), die landesspezifisch ergänzt wird durch die Berliner Überprüfungsverordnung (ÜV). Die Regelungen normieren die zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten. Sie lösen die bislang in Berlin geltende Kehr- und Überprüfungsverordnung und Kehr- und Überprüfungsgebührenverordnung ab. Abhängig von Bauart, Alter und Ausstattung der Feuerungsanlagen können sich aus der Neuregelung Abweichungen beim Ausführungszyklus und der Gebührenerhebung ergeben.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schornsteinfegermeister

Christian Liebermann